Die Nachsuche

Allgemeines

  • Der jagdliche Anstand (Waidgerechtigkeit), das Jagdgesetz und das Tierschutzgesetz verpflichten jeden Jäger zur Nachsuche auf verletztes Wild um jeden Preis!
  • Nicht jeder Jäger kann selbst einen für die Schweißarbeit brauchbaren Jagdhund halten. Das Jagdrecht verlangt aber die Möglichkeit der Hinzuziehung eines geeigneten Gespanns. Dies wird durch die anerkannten Nachsuchengespanne des Landesjagdverband Baden-Württemberg gewährleistet.
  • Es ist keine Schande eine Nachsuche zu verursachen, Nachsuchen enden häufig auch an Wild mit sauberen Schüssen. Es ist jedoch eine Schande, wenn sich Jäger aus der Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Kreaturen stehlen.
  • Fehlerhaftes Verhalten kann unnötige Qualen für das beschossene Wild zur Folge haben. Vor begonnener Nachsuche begangene Fehler können manchmal auch vom besten Hund nicht wieder gut gemacht werden.
  • Nicht jedes beschossene Wild kann zu Strecke gebracht werden, aber mit spezialisierten Nachsuchengespannen ist mehr möglich, als viele annehmen.
  • Auf die absolute Verschwiegenheit der anerkannten Nachsuchenführer kann man sich uneingeschränkt verlassen. Seine Aufgabe ist es nicht über die Schützen zu urteilen, sondern die Nachsuche fachgerecht und professionell mit Hilfe seines ausgebildeten und jagdrechtlich brauchbaren Hundes durchzuführen.

Die Nachsuchenentscheidung

  • Tageszeit: Eine Nachsuche ist keine Nachtsuche. Bei Nacht können im Taschenlampenlicht wichtige Pirschzeichen übersehen, falsch gedeutet oder verschleppt bzw. vertrampelt werden. Nur bei Pirschzeichen, die am Anschuss mit absoluter Sicherheit auf eine Todsuche schließen lassen, ist ein Beginnen der Nachsuche bei Nacht erlaubt, um das Wildpret vor dem Verludern zu bewahren. In allen anderen Fällen beginnt die Nachsuche bei Tageslicht am Folgetag!
  • Wartezeit: Mindestens 2 Stunden, besser sind aber 3-4 Stunden bei nicht soforttödlichen Pirschzeichen. Das Wild krank werden (oder im Wundbett verenden) lassen kann unter Umständen zu einer relativ kurzen (Tod-)Suche führen und viele Kilometer Riemenarbeit oder Hetze ersparen.
  • Kontrollsuche: Jeder Schuss wird kontrollgesucht! Je weniger aussagekräftig die Pirschzeichen desto höher die Qualitätsansprüche an das angeforderte Nachsuchengespann.
  • Schützenangaben: Neben den Informationen, die oben unter „Nach dem Schuss“ angeführt sind, fragt der Nachsuchenführer außerdem nach:
    • dem verwendeten Kaliber und dem Geschoss
    • Anschuss verbrochen (wie)
    • Abstand zur Jagdgrenze/öffentliche Straße
    • Jagdnachbar verständigt?
    • Nachsuche bereits aufgenommen (Zeitpunkt, Länge, evtl. Hunderasse und Geschlecht, Erfahrung des Gespanns, Hetze)
    • Treffpunkt zur Nachsuche (Erkennungsmerkmale)
  • Welches Gespann: Für absolut sichere Todsuchen genügt jeder Jagdhund, der seine Brauchbarkeit zur Nachsuche mindestens auf einer jagdlichen Brauchbarkeitsprüfung nachgewiesen hat. Sobald die Pirschzeichen nicht auf eine 100% sichere Todsuche schließen lassen, gilt o.g. Aussage unter „Kontrollsuche“.